Die Einfuhr von dringend benötigten Medikamenten aus der Schweiz an die Côte d’Ivoire braucht Geduld, Nerven und Zeit. Die AIRP (Autorité Ivorienne de Régulation Pharmaceutique) erteilt nach Einsicht der Medikamentenliste und schweizerischen Bewilligungsverfahren eine Autorisation spéciale à l’Importation. Die Diréction Générale des Douanes befreit unsere Stiftung im Namen des Zollgenerals DA Pierre von allen Zollgebühren. Der Eintritt in den Flughafen Abidjan ist somit problemlos möglich, das heisst ohne sogenannte »Schmiergeldzahlungen»
